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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anbieter: Snackbits UG i. Gr., Heinrich-Wildung-Weg 8, 21224 Rosengarten, E-Mail: support@jolti.app, USt-ID: DE298650291. Es gelten die folgenden Bedingungen für die Nutzung der Online-Plattform „Jolti“ (nachfolgend „Plattform“). Stand: 24. September 2026.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss
Anwendung dieser AGB und Zustandekommen des Nutzungsvertrags

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Snackbits UG i. Gr. (nachfolgend „Anbieter“) und Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend „Nutzer“) über die Nutzung der Plattform sowie zugehörige Dienste. Nutzer, die ein Event anlegen, werden als „Gastgeber“ bezeichnet.

(2) Vertragssprache ist Deutsch; die englische Fassung dient der Verständlichkeit, im Zweifel gilt die deutsche Fassung. Der Nutzungsvertrag kommt mit der erfolgreichen Registrierung zustande. Ein Pass kann auch ohne vorherige Registrierung gebucht werden: In diesem Fall kommt der Vertrag mit Abschluss des Bestellvorgangs zustande; der Anbieter legt nach Zahlungseingang ein Nutzerkonto zu der im Bestellvorgang angegebenen E-Mail-Adresse an und übersendet den Zugang per E-Mail. Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und ist in der jeweils gültigen Fassung auf der Plattform abrufbar.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Leistungsbeschreibung
Plattformleistung; KI-Generierung im Standard-Service oder mit eigenem API-Key

(1) Der Anbieter stellt eine softwarebasierte Online-Plattform zur Verfügung, über die Nutzer insbesondere Fotos hochladen und Aufträge zur Erzeugung von Videoinhalten mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) auslösen können. Im Standard-Service erbringt der Anbieter die KI-Generierung selbst über einen von ihm beauftragten externen KI-Dienstleister (nachfolgend „KI-Anbieter“, § 4 (2)).

(2) Der Anbieter selbst erbringt keine medizinische, rechtliche oder sonstige Beratung und keine Garantie für bestimmte kreative oder künstlerische Ergebnisse. Verfügbarkeit, Qualität, Latenz und konkrete Ausgestaltung der von den KI- Anbietern erzeugten Inhalte können variieren und hängen von technischen Parametern, Kapazitäten und den jeweiligen Drittanbietern ab.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die eingesetzten KI-Anbieter, Technologien und Funktionen der Plattform zu ändern oder zu ergänzen, soweit dem Nutzer hierdurch nicht die vertraglich wesentliche Leistung entzogen wird (siehe § 13).

§ 3 Haftungsausschluss für KI-generierte Inhalte
Keine Prüfungspflicht; Inhalte Dritter und automatisierte Erzeugung

(1) Die über die Plattform erzeugten Inhalte werden automatisiert durch KI generiert. Sie können fehlerhaft, unvollständig, irreführend oder unangemessen sein. Der Nutzer erkennt an, dass solche Inhalte keine persönliche Empfehlung oder Bewertung des Anbieters darstellen.

(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder die Zulässigkeit der Verwendung der KI-generierten Inhalte. Der Nutzer nutzt und verbreitet erzeugte Inhalte auf eigenes Risiko und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung oder Veröffentlichung solcher Inhalte entstehen, soweit der Nutzer die zugrundeliegenden Pflichtverletzungen zu vertreten hat.

(3) Unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsregelungen haftet der Anbieter für KI-generierte Inhalte nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; im Übrigen gilt die gesetzliche Haftungsbegrenzung für Hilfsmittel und Dienstleister im Rahmen der Verkehrserwartung. Vorstehendes lässt die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf) unberührt.

§ 4 Leistungsbeschreibung; KI-Generierung und externe Anbieter
Reichweite der Jolti-Leistung; Standard-Service über einen beauftragten KI-Anbieter, alternativ eigener API-Key des Gastgebers

(1) Jolti stellt eine technische Plattform zur Verfügung (Upload, Warteschlangenverwaltung, TV-Anzeige, Online-Galerie). Im Standard-Service (Absatz 2) schuldet Jolti neben der technischen Bereitstellung die Durchführung der beauftragten KI-Generierung. Ein bestimmtes künstlerisches oder inhaltliches Ergebnis wird nicht geschuldet.

(2) Standard-Service: Im Standard-Service erbringt Jolti die KI-Generierung über einen von Jolti beauftragten externen KI-Anbieter (derzeit xAI, Grok Imagine) und rechnet sie in Credits ab (Abrechnungseinheiten des gebuchten Plans; Einzelheiten zu Erwerb und Laufzeit ergeben sich aus dem gebuchten Plan und § 5); Jolti bleibt Vertragspartner des Gastgebers. Die Generierung hängt von der Verfügbarkeit und den Inhaltsrichtlinien dieses Anbieters ab; hierauf hat Jolti keinen Einfluss. Die gesetzliche Verantwortlichkeit von Jolti für ihre Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.

(3) Eigener API-Key des Gastgebers („BYOK“ – Bring Your Own Key) – derzeit nicht angeboten: Im Modus mit eigenem API-Key wählt der Gastgeber den externen KI-Anbieter selbst aus und autorisiert ihn mit einem eigenen API-Key (z. B. Runway, kie.ai); dieser Anbieter ist in diesem Modus alleiniger Erbringer der Generierungsleistung. Jolti gibt keine Zusicherung oder Garantie ab, dass eine Generierungsanfrage in diesem Modus erfolgreich abgeschlossen wird oder zu einem bestimmten Ergebnis führt. Bricht, verweigert, filtert oder verhindert der externe KI-Anbieter eine Generierung – etwa wegen (a) Urheber-/Lizenzrechts- oder IP-Bedenken, (b) anstößiger, rechtswidriger oder gegen seine Nutzungsrichtlinien verstoßender Inhalte, oder (c) Ausfällen, Kontingenten oder Modelländerungen beim Anbieter –, stellt dies in diesem Modus keinen Mangel der Jolti-Leistung dar. Der Erfolg der Generierung ist in diesem Modus nicht Gegenstand der von Jolti geschuldeten Leistung; zwingende gesetzliche Rechte des Gastgebers bleiben unberührt. Da die Plattformleistung in diesem Modus unabhängig vom Generierungsergebnis erbracht wird und die KI-Kosten über den eigenen Anbieter-Key des Gastgebers anfallen, begründet ein fehlgeschlagener oder abgebrochener Generierungsvorgang keinen Anspruch auf Erstattung des Jolti-Entgelts.

§ 5 Plan-Abrechnung und Zahlung
Gebuchte Pläne, Laufzeit, Credits, keine Barauszahlung

(1) Bestimmte Funktionen der Plattform werden über einen gebuchten Plan abgerechnet. Ein gebuchter Plan berechtigt im gebuchten Umfang (z. B. Laufzeit, Speicherplatz, Anzahl der Uploads) zur Nutzung der Plattform und der anbindbaren KI-Dienste.

(2) Der Umfang eines gebuchten Plans richtet sich nach den auf der Plattform angegebenen Regeln. Einzelheiten zu Laufzeiten, Preisen und Abrechnungszeitpunkten ergeben sich aus der jeweils gültigen Produktbeschreibung zum Zeitpunkt des Kaufs.

(3) Credits: Credits sind Abrechnungseinheiten des gebuchten Plans für die KI-Generierung im Standard-Service (§ 4 (2)). Das Credit-Volumen je Plan ergibt sich aus der Preisübersicht auf der Plattform. Credits werden mit dem Kauf des Plans gutgeschrieben. Beim Hochladen eines Bildes wird der für die gewählten Einstellungen voraussichtlich benötigte Betrag reserviert und je abgeschlossenem Verarbeitungsschritt (Bildbearbeitung, Videoerzeugung) abgebucht; bricht ein Schritt ab oder lehnt der beauftragte Anbieter ihn ab, wird die Reservierung freigegeben. Die Credits je Video hängen von den vom Gastgeber gewählten Einstellungen (z. B. Qualität, Auflösung, Länge) ab und werden vor dem Speichern dieser Einstellungen angezeigt. Nicht verbrauchte Credits eines Event Passes verfallen mit dessen Laufzeitende. Bei einem Abo beginnt mit jeder Abrechnungsperiode ein neues Credit-Volumen in der für den gebuchten Plan vorgesehenen Höhe; nicht verbrauchte Credits der vorangegangenen Periode verfallen zu deren Ende. Wechselt der Gastgeber während einer laufenden Abrechnungsperiode in einen anderen Abo-Plan, gilt bis zum Ende dieser Periode unverändert das Credit-Volumen des bisherigen Plans; das Credit-Volumen des neuen Plans gilt ab der nächsten Abrechnungsperiode. Credits sind nicht auszahlbar, nicht auf andere Nutzer übertragbar und haben keinen Barwert. Jolti kann die für die einzelnen Einstellungen anfallenden Credit-Kosten für künftige Uploads anpassen; für bereits reservierte oder begonnene Verarbeitungsschritte gilt der bei ihrer Reservierung angezeigte Wert.

§ 6 Nutzungsbedingungen und Inhalte
Verbot rechtswidriger Inhalte; Mitwirkungspflichten

(1) Der Nutzer verpflichtet sich, die Plattform nur im Rahmen der geltenden Gesetze — insbesondere Strafrecht, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Jugendschutzrecht und Datenschutzrecht — zu nutzen.

(2) Untersagt sind insbesondere das Hochladen, Veranlassen der Erzeugung oder Verbreiten von Inhalten, die gegen Rechte Dritter verstoßen, Gewalt verherrlichen, Hass schüren, diskriminieren, pornografische Darstellungen Minderjähriger enthalten oder sonst rechtswidrig sind. Der Anbieter ist berechtigt, solche Inhalte zu sperren oder den Zugang zu beenden.

(3) Der Nutzer sichert zu, über die zur Verfügung gestellten Fotos und Daten verfügen zu dürfen und erforderliche Einwilligungen von abgebildeten Personen eingeholt zu haben, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

(4) Meldungen mutmaßlich rechtswidriger Inhalte werden nach dem Melde- und Abhilfeverfahren gemäß Art. 16 DSA behandelt, das in der Datenschutzerklärung beschrieben ist: Gemeldete Inhalte werden in der Regel unverzüglich für die Öffentlichkeit unsichtbar geschaltet und innerhalb von 72 Stunden geprüft; offensichtlich unbegründet gemeldete Inhalte kann der Gastgeber wiederherstellen bzw. sichtbar lassen, andernfalls werden sie endgültig gelöscht. Gelöscht wird nur aufgrund einer Entscheidung des Gastgebers oder von uns.

§ 7 Hinweispflicht des Gastgebers (Vor-Ort-Information)
Sichtbarer Datenschutzhinweis an jeder Foto-/Upload-Station

(1) Der Gastgeber verpflichtet sich, an jedem Zugang zur Foto-/Upload-Station des Events einen gut sichtbaren Datenschutzhinweis (Aushang oder QR-Code) anzubringen, der die Gäste vor der Nutzung über die KI-gestützte Videoerstellung und die Speicherung ihrer Fotos informiert.

(2) Kommt der Gastgeber dieser Pflicht nicht nach, ist Jolti berechtigt, den Dienst für das betreffende Event auszusetzen.

§ 8 Freistellung durch den Gastgeber
Freistellung von Drittansprüchen; Grenzen nach § 307 BGB

(1) Der Gastgeber stellt Jolti von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere aus dem Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KunstUrhG), dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der DSGVO, die auf von Event-Gästen hochgeladenen Fotos oder Videos oder auf einer unterlassenen Vor-Ort-Information (§ 7) beruhen, soweit Jolti insoweit kein eigenes Verschulden trifft.

(2) Die Haftung von Jolti für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) bleibt unberührt.

§ 9 Altersgrenze (16 Jahre)
Mindestalter gemäß DSGVO und Plattformregeln

(1) Die Nutzung der Plattform ist Personen gestattet, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Mit der Registrierung versichert der Nutzer, dieses Mindestalter erreicht zu haben.

(2) Personen unter 16 Jahren dürfen die Plattform nicht nutzen. Soweit gesetzlich ein höheres Mindestalter für Einwilligungen in bestimmte Datenverarbeitungen erforderlich ist, gilt dies ergänzend.

§ 10 Kündigung und Beendigung
Ordentliche und außerordentliche Beendigung, Kündigung von Abos

(1) Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, indem er sein Nutzerkonto über die Konto-Einstellungen löscht oder eine Löschung per E-Mail an support@jolti.app beantragt. Gelöschte Konten können innerhalb von 30 Tagen über einen per E-Mail versandten Link wiederhergestellt werden. Ein als Abo gebuchter Plan wird durch die Kontolöschung allein nicht beendet; er ist zuvor gesondert über das Kundenportal zu kündigen (Absatz 2), da die Abrechnung durch den Zahlungsdienstleister sonst fortgesetzt wird.

(2) Für einen als Abo gebuchten Plan gilt ergänzend: Der Gastgeber kann das Abo jederzeit über das Kundenportal kündigen; die Kündigung wird zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam, bis dahin bleibt der gebuchte Umfang bestehen. Das Recht des Gastgebers, den Nutzungsvertrag unabhängig davon jederzeit nach Absatz 1 zu beenden, sowie die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt.

(3) Der Anbieter kann den Vertrag mit angemessener Frist kündigen, sofern ein wichtiger Grund nicht vorliegt; im Übrigen gilt die gesetzliche Regelung.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht.

(5) Nach Beendigung endet der Zugang zur Plattform. Daten werden gemäß Datenschutzerklärung gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 11 Haftung des Anbieters
Begrenzung im gesetzlich zulässigen Rahmen

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn erfolgt nur im Umfang der vorstehenden Absätze.

§ 12 Änderungsvorbehalt
Anpassung dieser AGB und der Leistung

(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern, wenn der Nutzer hierdurch nicht unzumutbar benachteiligt wird oder die Änderung gesetzlich erforderlich ist oder der Nutzer zustimmt.

(2) Über wesentliche Änderungen wird der Nutzer rechtzeitig in Textform informiert. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Rechtsfolge wird in der Mitteilung hingewiesen.

(3) Soweit Leistungsumfang oder Preise geändert werden, die für den Nutzer nachteilig sind, gilt die gesetzliche Zustimmungserfordernis und ein Sonderkündigungsrecht, soweit gesetzlich vorgesehen.

§ 13 Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Snackbits UG i. Gr. (21224 Rosengarten). Dies gilt nicht, wenn zwingende gesetzliche Gerichtsstände entgegenstehen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Störungen beim Standard-Service: Ist die Generierung wegen einer Störung des externen Anbieters für insgesamt mehr als 60 Minuten innerhalb der Laufzeit eines Passes nicht verfügbar, verlängert Jolti die Laufzeit um die Dauer der Störung oder schreibt die nicht nutzbaren Credits gut, nach Wahl des Gastgebers; bei Abos erfolgt dies entsprechend anteilig. Gesetzliche Rechte des Gastgebers, insbesondere die Gewährleistungsrechte für digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB), bleiben unberührt. Störungszeiten misst Jolti anhand der Statusmeldungen des Anbieters und eigener Fehlerprotokolle. Dem Gastgeber bleibt der Nachweis einer längeren Störung unbenommen.

(5) Im Standard-Service umfasst die geschuldete Leistung die Übermittlung der Generierungsanfrage an den beauftragten Anbieter und die Verarbeitung seines Ergebnisses; ob dieser eine einzelne Anfrage nach seinen Nutzungsrichtlinien, aus urheberrechtlichen Gründen oder wegen anstößiger Inhalte ablehnt, liegt außerhalb der von Jolti geschuldeten Leistung. Für einen abgelehnten Verarbeitungsschritt (Bildbearbeitung oder Videoerzeugung) werden bereits reservierte Credits wieder freigegeben, sodass hierfür kein Entgelt anfällt.

(6) Der Gastgeber ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm sowie von seinen Gästen hochgeladenen Inhalte und eingereichten Prompts verantwortlich, darf keine rechtsverletzenden oder anstößigen Inhalte zu erzeugen versuchen und hat die Nutzungsbedingungen des jeweiligen externen KI-Anbieters einzuhalten. Die eigenen Pflichten der Gäste im Zusammenhang mit ihren Uploads ergeben sich aus dem Gäste-Datenschutzhinweis, den sie vor der Teilnahme zur Kenntnis nehmen.

(7) Vorstehendes lässt die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf) unberührt.

(4) Ein als Abo gebuchter Plan hat eine monatliche Abrechnungsperiode und verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Abrechnungsperiode, wenn er nicht nach § 10 gekündigt wird. Die Einzelheiten der Kündigung ergeben sich aus § 10.

(5) Zahlungen für einen gebuchten Plan sind nicht in Bargeld auszahlbar und grundsätzlich nicht erstattungsfähig, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Widerrufsrecht ausgeschlossen oder erloschen sind (siehe Widerrufsbelehrung unter /legal/withdrawal). Nicht genutzte Leistungen eines gebuchten Plans können bei Vertragsende gemäß gesetzlicher Regelung verfallen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(6) Die Abwicklung von Zahlungen erfolgt über Stripe. Der Verkauf wird über Stripe Managed Payments abgewickelt: Die Stripe-Tochtergesellschaft Sold through Link, LLC tritt gegenüber dem Nutzer als Händler (Merchant of Record) auf, nimmt die Zahlung entgegen, stellt die Rechnung aus und berechnet und führt die im Land des Nutzers anfallende Umsatzsteuer ab. Die Zahlung erscheint auf dem Konto- oder Kartenauszug mit dem Zusatz „link.com“ und dem Namen Jolti. Für den Zahlungsvorgang gelten ergänzend die im Bestellvorgang angezeigten Bedingungen „Über Link verkauft“ (link.com/terms); über Erstattungsanträge entscheidet Sold through Link nach seiner Erstattungsrichtlinie. Die Leistung nach § 4 erbringt weiterhin der Anbieter, der auch für Gewährleistung und Support Ansprechpartner des Nutzers bleibt. Gesetzliche Rechte des Nutzers, insbesondere das Widerrufsrecht nach der Widerrufsbelehrung und die Gewährleistungsrechte, bleiben unberührt. Es gelten die Datenschutzhinweise von Stripe.

(7) Bei einem als Einmalkauf gebuchten Event Pass (8h/12h/24h) beginnt die Nutzungsdauer nicht bereits mit der Zahlung, sondern erst mit dem ausdrücklichen Klick des Kunden auf „Event starten” im Dashboard; bis dahin ist der Zugang bereits freigeschaltet, die eigentliche Leistungserbringung jedoch aufgeschoben (Einzelheiten zum Widerrufsrecht siehe /legal/withdrawal). Ein gebuchter, aber nie gestarteter Event Pass verfällt automatisch zwölf Monate nach dem Kauf, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf.

(8) Umfasst ein Event Pass nach seiner Produktbeschreibung mehrere Events (z. B. „2 Events“), kann der Gastgeber die entsprechende Anzahl von Events starten, nacheinander oder gleichzeitig. Jedes Event hat ab seinem Start ein eigenes Zeitfenster in der gebuchten Länge; das Credit-Volumen des Passes teilen sich alle Events. Nicht gestartete Events verfallen zwölf Monate nach dem Kauf des Passes.

(9) Zusatzleistungen (z. B. die Online-Galerie eines Events) können zu den auf der Plattform angegebenen Preisen gesondert gebucht werden, während das Event läuft oder bis 24 Stunden nach seinem Ende, sofern sie nicht bereits im Pass oder Abo enthalten sind. Die Online-Galerie ist eine passwortgeschützte Webseite, auf der alle Fotos, KI-Bilder und Videos des Events bis 30 Tage nach dem Ende des Events angesehen und einzeln oder gesammelt heruntergeladen werden können. Der Kunde entscheidet, an wen er Link und Passwort weitergibt, und kann einzelne Dateien von der Galerie ausnehmen. Nach Ablauf der 30 Tage werden alle Medien des Events automatisch gelöscht; ohne Online-Galerie 24 Stunden nach dem Ende des Events. Die Online-Galerie ist ein digitales Produkt (§ 327 Abs. 2 BGB); Einzelheiten zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.

(10) Laufzeit und Verfall von Event Pässen. Ein Event Pass berechtigt zur Durchführung der im Pass genannten Zahl von Events mit jeweils dem gebuchten Zeitfenster ab dem vom Gastgeber festgelegten Start. Der Pass muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf für ein Event gestartet werden; danach verfällt er. Im Pass enthaltene Credits sind Teil der zeitlich begrenzten Leistung und verfallen mit dem Ende des letzten Zeitfensters des Passes. Eine Auszahlung oder Übertragung nicht genutzter Credits erfolgt nicht. Auf den Verfall wird vor dem Kauf, in der Kaufbestätigung und rechtzeitig vor Ablauf der Zwölfmonatsfrist hingewiesen.